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03.09.2024 in Features
Die Zahl der an Demenz erkrankten Menschen steigt, und damit auch das Risiko unbeabsichtigter Schäden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, demenzkranke Personen über eine spezielle Klausel in der privaten Haftpflichtversicherung abzusichern, da diese oft als deliktsunfähig gelten und somit für ihre Handlungen nicht haftbar gemacht werden können. Ebenso wird geraten, die Unfallversicherung anzupassen, um auch bei bestehenden Vorerkrankungen wie Demenz optimalen Schutz zu gewährleisten. Frühzeitige Information und Absicherung können im Ernstfall finanzielle Belastungen vermeiden.
Weitere Informationen und Beratung bietet die Verbraucherzentrale unter der angegebenen Telefonnummer.
Quelle: Newsletter2Go
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